Informationen zum Instandsetzungsfond

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Der Bezirksverband informiert!

Werterhaltung der Kleingartenanlagen

Bitte nehmt euch die Zeit und geht durch eure Anlage und schaut, was muss hier dringend erneuert werden, um sie für die nächsten Jahrzehnte attraktiv und ansehnlich zu machen und zu erhalten? In vielen Anlagen sind die Wege, Zäune, Wasserleitungen, Gemeinschaftstoiletten, Spielplätze, Anpflanzungen und vieles mehr in einem schlechten Zustand, so dass in den kommenden Jahren Sanierungsbedarf nötig wäre. Einige Anlagen sind weit über 50 Jahre alt und zeigen bereits heute in vielen Punkten einen erheblichen Nachholbedarf auf. Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sind mit einem hohen Kapitalaufwand verbunden und durch die Vereine nur sehr schwer zu bewältigen.

Wie sehen die Anlagen im Jahre 2030 aus, wenn keine großen Pflege- und Snaierungsarbeiten durchgeführt werden?

Müssen Anlagen sogar auf Grund mangelnder Instandsetzungs- und Sicherheitsmaßnahmen geschlossen oder stillgelegt werden? Wie sind notwendige Maßnahmen zu stemmen? Der Vorschlag von Bezirksverband ist ein wichtiger Schritt zur Werterhaltung aller Kleingartenanlagen und bietet die Möglichkeit Mittel aus einem neu zu schaffenden Instandsetzungsfond bereitzustellen.

Vorschlag:
Jeder Garten zahlt 15,00 Euro im Jahr in den Instandsetzungsfond. Bei Zustimmung eines Antrages werden 80% der Kosten übernommen und die Vereine zahlen nur den Anteil von 20%.

In der Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes am 24.03.2018 werden alle Delegierten der Vereine im Interesse Ihrer Mitglieder eine endgültige Entscheidung über den Instandsetzungsfond treffen.

Bei einem Mehrheitsbeschluss auf der Mitgliederversammlung des Bezirksverbandes sind die 15,00 Euro pro Garten für alle Kleingärtnervereine bindend.

Bezirksverband Bielefeld und Kreis Gütersloh der Kleingärtner e.V.

Aushang BZV Instandsetzungsfond
Aushang BZV Instandsetzungsfond

Informationen des Bezirksverbandes zum geplanten Instandsetzngsfonds

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